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Herzlich willkommen beim ALG-O-MAT!

Seit 01.08.2009 ist es wieder ein bisschen gerechter in Deutschland. Denn die Bundesregierung hat einige Sozialgesetze geändert und enthartzt. Für viele Künstler, Film- und Theaterschaffende - aber auch andere kurzfristig Beschäftigte wird es dadurch viel leichter, Arbeitslosengeld (ALG) I zu bekommen. Und nicht ALG II (Hartz IV).

Leider ist die Informationspolitik der Arbeitsagenturen und der Politik absolut unzureichend. Es gibt nur schwierigst auffindbare, unleserliche Änderungstexte und viel Bürokratendeutsch. Deshalb haben wir von theaterjobs.de den ALG-O-MAT gebaut.

Der ALG-O-MAT soll Ihnen helfen, die Gesetzesänderungen, die die Bundesregierung im Sommer 2009 beschlossen hat, richtig zu verstehen. Damit Sie wissen, ob Sie berechtigt sind, ALG I zu beantragen. Und auch, damit Sie wissen, wie Sie Ihre Arbeitsverträge in Zukunft so gestalten, dass Sie so bald wie möglich Anspruch auf ALG I bekommen.

Politiker und Verwaltungsexperten gehen davon aus, dass die Gesetzesänderungen, die erstmal bis 1. August 2012 befristet gelten, ca. 30.000 Menschen bessere Lebensverhältnisse bringen. Denn sie brauchen nicht mehr Hartz IV zu beantragen.

Also: informieren lohnt sich, hier gehts zum ALG-Check.